PLATZORDNUNG
Liebe Gäste,
wir möchten, dass Sie und alle anderen Camper eine schöne und erholsame Zeit bei uns verbringen können. Rücksicht, gegenseitiger Respekt und ein freundliches Miteinander tragen wesentlich dazu bei, dass sich alle Gäste wohlfühlen.
Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf unserem Campingplatz.
1. Fahrverkehr auf dem Gelände
Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art (hierzu zählen auch Fahrräder, Roller, E-Scooter, GoKarts und Tretautos) ist nur in der Zeit von 07:00 bis 22:00Uhr
und ausschließlich im Schritttempo (max. 5 km/h) gestattet. Bitte achten Sie besonders auf Kinder und andere Gäste auf dem Gelände.
2. Parken
Das Parken Ihres Fahrzeugs ist ausschließlich auf dem eigenen Stellplatz erlaubt. Besucher nutzen bitte die ausgewiesenen Parkplätze im Eingangsbereich.
Gäste müssen in der Rezeption als Tagesgast angemeldet werden.
3. Nachtruhe
Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr. In dieser Zeit sind störende Geräusche außerhalb von Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zu vermeiden.
Auch außerhalb der Ruhezeiten bitten wir im Interesse aller Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme und die Vermeidung unnötigen Lärms.
4. Hunde
Hunde jeder Größe müssen auf dem gesamten Gelände ständig angeleint sein – auch auf dem eigenen Stellplatz. Hundekotbeutel stellen wir kostenlos zur Verfügung.
Bitte entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes umgehend.
Hunde dürfen nicht in die Sanitärgebäude, an den Strand oder an den Badesee mitgenommen werden.
5. Kinder und Spielbereiche
Kinder sollen sich bei uns frei und sicher bewegen können. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Spielgeräte und Einrichtungen pfleglich behandelt werden.
6. Buchungen und Personendaten
Buchungen müssen personenbezogen erfolgen. Die angegebenen Daten müssen mit der tatsächlichen Nutzung des Stellplatzes übereinstimmen.
Sammelbuchungen auf einen Namen für mehrere Personen oder Stellplätze sind nicht gewünscht.
7. Belegung der Stellplätze
Pro Stellplatz ist ausschließlich eine Übernachtungsmöglichkeit (1 Wohnwagen, 1 Wohnmobil oder 1 Zelt) inklusive eines Fahrzeugs zulässig.
Doppelbelegungen sind nicht erlaubt. Jeder Platz gilt ausschließlich für eine Familie. Ein kleines zusätzliches Kinderzelt für ihre eigenen 1–2 Kinder darf gerne mit aufgestellt werden.
8. Pavillons, Gruppenzelte & Bierzeltgarnituren
Das Aufstellen von Gruppenzelten, Pavillons oder Bierzeltgarnituren ist nicht gestattet!
Kleine Pavillons, die als Vorzelt genutzt werden und ausreichend gesichert bzw. verankert sind, können nach vorheriger Absprache erlaubt werden.
9. Verankerungen
Für sämtliche Verankerungen dürfen ausschließlich handelsübliche Standard-Heringe verwendet werden.
Lange Erdschrauben bzw. Schraubheringe, die mit Akku- oder Schlagschraubern in den Boden eingebracht werden, sind nicht gestattet, da hierdurch die im Boden verlaufende Wasser- und Strominfrastruktur beschädigt werden kann.
10. Grillen und offenes Feuer
Das Grillen mit Holzkohle ist nur zulässig, sofern keine erhöhte Brandgefahr oder behördliche Einschränkungen für unsere Region bestehen,
da sich unser Platz in unmittelbarer Nähe eines Naturschutzgebietes befindet.
Der aktuelle Waldbrand-Gefahrenindex (WBI) ist öffentlich einsehbar unter:
https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html
Offenes Feuer, Feuerschalen oder ähnliche Feuerstellen sind nicht erlaubt.
11. Besucherregelung
Zum Aufenthalt auf dem Gelände des Camping-Park Lüneburger Heide sind ausschließlich angemeldete Gäste berechtigt. Tagesgäste müssen in der Rezeption angemeldet werden.
Nach dem Besuch ist das Gelände wieder zu verlassen. Badesee, Spielplätze und Sanitäranlagen stehen ausschließlich angemeldeten Gästen zur Verfügung.
Besucher des Restaurants, die keine Gäste des Campingparks sind, dürfen sich ausschließlich für die Dauer ihres Restaurantbesuchs im Restaurantbereich aufhalten.
!!! ORTSFREMDE DIE NIEMANDEN BESUCHEN MÖCHTEN WERDEN NICHT ANGENOMMEN !!!
12. Umgang mit Einrichtungen
Alle Einrichtungen des Campingplatzes sind pfleglich und schonend zu behandeln. Bitte hinterlassen Sie Plätze und Anlagen so, wie Sie sie selbst vorfinden möchten.
13. Hausrecht
Das Campingplatzpersonal ist im Rahmen des Hausrechts berechtigt, Personen die Aufnahme zu verweigern oder Gäste des Platzes zu verweisen, sofern dies zur Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und eines angenehmen Aufenthalts für alle Gäste erforderlich ist.
14. Haftung
Die Benutzung des Geländes, der Spielplätze, des Badesees sowie aller weiteren Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für den Badesee besteht keine Badeaufsicht.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine schöne Zeit bei uns!